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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.        Geltungsumfang

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Mietverträge und Serviceleistungen. Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und dem Kunden gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insoweit gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zustimmen.

 

2.        Angebot und Liefertermine

2.1.      Unsere Angebote sind stets unverbindlich

2.2.      Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, es seiden, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.b. Verkehrsstockungen und Behinderung, Materialmangel, nicht rechtzeitige Selbstlieferung, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg und ähnlichem.

2.3.      Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist, ist ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Lieferungen oder Leistung in allen Fällen ausgeschlossen.

2.4.      Für Schadensersatzansprüchen gilt im übrigen Ziffer 7. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen.

 

3.        Preise

Als vereinbarter Preis gelten für alle Lieferungen und Leistungen unserer am Tag der Lieferung und der Leistung gültigen Listenpreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. die Preise gelten ab unserem Lager.

 

4.        Zahlungsbedingengen

4.1.      Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist hat er uns nach ihrem Ablauf  Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu zahlen, ohne dass es dafür auf eine vorherige Mahnung ankommt. Es bleibt vorbehalten, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.2.      Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselesteuer trägt der Kunde, er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr.

4.3.      Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist

 

5.        Mängelansprüche

5.1.      Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind zumindest in angemessener Frist nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen (Nacherfüllung), die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche –vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern

 

5.2.     Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer  Reparaturarbeiten, übermäßiger Beanspruchung, bei Verwendung von nicht von uns gelieferten Hilfs und Betriebsstoffe, insbesondere Toner etc. Oder aufgrund besondere äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Hierzu zählen z.b. die Lagerung in ungeeigneten Räumen, Funktionsstörungen unserer Produkte durch andere Geräte oder Anlagen, die mit unseren Produkten verbunden sind. Die Mängelansprüche entfallen auch, wenn vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden!

5.3.     Erreichen Verschleißteile nicht ihre vorgesehene Leistung (vgl.Produktbeschreibung), ohne dass ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegt, erfolgt ein entgeltlicher Austausch gegen anteilige Berechnung ihrer bis dato erbrachten Leistungen. Die gleiche Regelung gilt auch für Verbrauchsmaterialien.

5.4.      Beim Verbrauchsgüterverkauf beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 24 Monate. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten. Dies gilt insbesondere für den Kauf gebrauchten Sachen und zwischen Unternehmen.

5.5.      Die vorstehenden umschriebenen Gewährleistungspflichten gelten nicht, wenn der Kunde zuvor den Kaufgegenstand gemietet hat.

 

6.        Rüge und Untersuchungspflichten

6.1.      Die schriftliche anzeige der vorbezeichneten Mängel muss bei erkennbaren Mängeln bis spätestens 14 Tage nach Übergabe der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen.

6.2.      Bei Erteilung der Mängelrüge hat unser Vertragspartner den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.

6.3.      Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfang zurückerhalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

6.4.      Erfolgt die mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferberechtigte, die ihm entstandene Aufwendung vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.

 

7.        Schadenersatzansprüche

7.1.      Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Vertragspartners (im Folgenden Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7.2.      Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt der wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

8.        Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in laufenden Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo bezogen und anerkannt wird.

 

 

9.        Erfüllungsort und Gerichtstand

9.1.       Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Mainz

9.2.       Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder Serviceleistungen ist Mainz.

 

10.     Export / Ausfuhr

10.1.    Einige unserer Canon Produkte sind von der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftlichenverordnung erfasst und grundsätzlich nur zum Endgültigen Verbleib in der BRD  bestimmt. Der Export ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft möglich. Ein Verstoß hiergegen kann nach dem  mit Außenwirtschaftsgesetz mit Bußgeldern – in Einzelfällen sogar Gefängnis – bestraft werden.

 

11.     Schlussvorschriften

11.1       Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.

11.2       Sollten sich die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.

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